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Geschäftsbedingungen A) Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf die Dienstleistungen der PrintOnline (nachfolgend POL) und regeln die Beziehungen zwischen den Datensendern/Datenherstellern (nachfolgend Sender), den Datenempfängern/Verlagen (nachfolgend Empfänger) und POL. Diese AGB bilden integralen Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen POL und Sender bzw. Empfänger. B) Leistungen POL POL stellt Sendern und Empfängern Dienstleistungen im Bereich Herstellung und Prüfung von digitalen Druckunterlagen sowie eine webbasierende Plattform zum Senden und Empfangen der Druckunterlagen zur Verfügung. POL sichert den Sendern und Empfängern das einwandfreie Funktionieren des datenbankunterstützten Systems POLDIRECT zu. Weitergehende Zusicherungen bestehen keine. POL stellt entsprechendes Know-how zur Verfügung, gibt Empfehlungen ab und erlässt technische Spezifikationen. Alle Dokumentationen von POL dürfen zu Informationszwecken kopiert und an Dritte weiter verteilt werden; vorausgesetzt, dass das Originaldokument in unveränderter Form verwendet wird und die Herkunft von POL stets ersichtlich ist. Die kommerzielle Nutzung der Dokumentation ist jedoch ausdrücklich untersagt. Die Sender und Empfänger können POLDIRECT täglich während 24 Stunden nutzen. Ausgenommen sind die Zeiten, in denen Unterhaltsarbeiten am Netz und/oder an den Servern durchgeführt werden. Bei Unterhaltsarbeiten werden die Sender und Empfänger rechtzeitig über den Unterbruch und die Dauer informiert. Ist eine Übermittlung nicht möglich, weil POLDIRECT nicht zur Verfügung steht, hat der Sender bzw. Empfänger POL davon unverzüglich zu informieren. POL wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um eine Übermittlung zu ermöglichen. POL stellt den Sendern und Empfängern einen Support in Form einer telefonischen Hotline zur Verfügung. C) Technische Standards Sender Der Sender ist verantwortlich für die Erstellung der Datei nach den technischen Spezifikationen von POL, die Prüfung der Daten vor dem Versand und deren rechtzeitige Verteilung über POLDIRECT zu den Empfängern. Bei den technischen Spezifikationen verweist POL auf die Einstellungen und Standards der Organisation PDFX-ready. Auf der Homepage www.pdfx-ready.ch im Bereich Downloads stehen dem Sender unter Layout und PDF-Erzeugung alle relevanten Informationen zur Verfügung. POL prüft, ob die Daten den technischen Spezifikationen entsprechen. Fehlerhafte Dateien werden zurückgewiesen und müssen vom Sender neu produziert und übermittelt werden. Der Sender nimmt zur Kenntnis, dass bei der digitalen Übermittlung von Anzeigen ohne Andruckexemplare kein Recht auf Beanstandung oder Anspruch auf Nachbesserung besteht, solange beim Druck Farbschwankungen in den Toleranzen gemäss den Normen der grafischen Branche auftreten. Der Sender nimmt zur Kenntnis, dass bei einer PDF-Datei aus dem Programm Quark-X-Press sämtliche Trappinginformationen verloren gehen. Empfänger Der Empfänger ist verantwortlich für die Bearbeitung gemäss den technischen Spezifikationen von POL und den Druck der Druckunterlagen. Bei den technischen Spezifikationen verweist POL auf die Einstellungen und Standards der Organisation PDFX-ready. Auf der Homepage www.pdfx-ready.ch im Bereich Downloads stehen dem Empfänger unter PDF-Weiterverarbeitung alle relevanten Informationen zur Verfügung. Mit der Eingangskontrolle (Inhalt der Druckunterlagen) stellt der Verlag sicher, dass die Daten der gebuchten Anzeige entsprechen. Der Empfänger muss die angelieferten Daten so lange bei sich lagern, bis die letzte gebuchte Schaltung der Datei erfolgt ist. Erst nach diesem Termin kann die Datei gelöscht werden. Nachlieferungen von solchen gelöschten Dateien sind kostenpflichtig. D) Datenleitung Die Datenleitung des Senders bzw. des Empfängers zu POL ist Sache des Senders bzw. des Empfängers und muss von diesem veranlasst werden. Die Einrichtungs- und die laufenden Kosten der Datenleitung gehen vollständig zu Lasten des Senders bzw. des Empfängers. E) Fristen Die Termine des Anzeigenschlusses und des Druckmaterialschlusses richten sich nach den Richtlinien der angeschlossenen Verlage. Alle Dateien, die nach dem in den Richtlinien der Verlage vorgeschriebenen Termin übermittelt werden, müssen zwischen den Sendern und Empfängern individuell abgesprochen werden und POL muss über diese Sonderregelung informiert werden. F) Zahlungsbedingungen Die von POL angebotenen Leistungen werden ausschliesslich den Empfängern der Druckunterlagen in Rechnung gestellt. Die vom Empfänger zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Installationen ergeben sich aus der Tarifliste für Empfänger. Es stehen mehrere Tarifmodelle zur Verfügung, und der Empfänger kann jeweils auf den 1. Januar für ein Jahr festlegen, welches Modell eingesetzt werden soll. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Empfänger verpflichtet sich zur Zahlung der monatlichen Rechnungen und zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Die Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn eine Übermittlung als Folge eines Ausfalles von POLDIRECT aus Gründen, die nicht von POL zu vertreten sind, nicht oder nicht termingerecht ausgeführt werden kann. Nichtleistung der Rechnungen oder Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen trotz schriftlicher Mahnung durch POL berechtigt POL, am Vertrag festzuhalten und Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, das Geleistete zurückzufordern und ebenso Schadenersatz zu verlangen. G) Haftung des Senders bzw. Empfängers Der Sender bzw. der Empfänger haftet für alle Schäden, die POL im Falle von missbräuchlicher Verwendung der Zugriffsberechtigungen im Einflussbereich des Senders bzw. des Empfängers entstehen. H) Gewährleistung von POL POL lehnt jede Haftung für Folgeschäden aus der Benutzung der Software POLDIRECT beim Sender bzw. Empfänger oder einem Dritten ab. Beim Ausfall von POLDIRECT aus Gründen, die POL nicht zu vertreten hat, übernimmt POL keine Haftung für nicht oder nicht termingerecht versandte Aufträge. Wird der Inhalt oder die Darstellung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, obwohl der Sender bzw. Empfänger die von POL vorgegebenen technischen Spezifikationen eingehalten hat, ist die Haftung von POL auf den Ersatz der technischen Herstellungs- und Produktionskosten des betreffenden Inserates beschränkt. Sämtliche weitergehenden Ansprüche wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen eines Inserates oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. I) Anwendbares Recht und Gerichtsstand Das Rechtsverhältnis zwischen POL und Sender bzw. Empfänger untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen POL und dem Sender bzw. Empfänger ist Zürich. J) Inkrafttreten der AGB Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1.6.2006 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen. Schlieren, 31. März 2006/Version 3.d
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